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BMI übernimmt die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht
Freitag, 19. Juni 2020
Zum 1. Juli 2020 übernimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Damit beginnen beide Häuser mit der Umsetzung einer weiteren Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Die Verwaltungsvereinbarung zur Regelung des Zuständigkeitsübergangs wurde jetzt unterzeichnet.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Private Sicherheitsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in Deutschland. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht in mein Ministerium bündeln wir die Kompetenzen in diesem Bereich. Wir werden gemeinsam an höheren Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe arbeiten. Damit steigern wir die Qualität und das notwendige Vertrauen in die Branche."
Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden. Um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeit zu gewährleisten, haben das BAFA und das Statistische Bundesamt für eine Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit vereinbart.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig zu verbessern und so für noch
mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.
(Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/06/bewachungsunternehmen.html)
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